Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 01/2008
Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis
- Bei den im Leistungsverzeichnis angebotenen Preisen handelt es sich um Festpreise, ohne versteckte Zusatzkosten oder Sonderleistungen (z. B. zusätzliche Hilfsverrohrung, o. ä.).
- Vertraglich geschuldet sind nur diejenigen Leistungen, welche im Angebot nicht mit der Bezeichnung Eventual- oder Alternativpositionen versehen sind. Diese Positionen können Sie, wie angeboten, von uns in Anspruch nehmen, oder bauseitig erbringen.
- Grundlage unseres Angebotes ist die Heizleistung der eingesetzten Wärmepumpe. Diese Angaben sind vom zuständigen Heizungsinstallateur zu treffen.
- Wir gehen in unserer Kalkulation davon aus, dass die Bohrungen in einem Abstand von 3-5 m zum Hausanschlussraum gebohrt werden können.
Beantragung Bohrgenehmigung, sowie eventuelle Auflagen durch die Untere Wasserbehörde
- Die Unterlagen, zur Beantragung der Erdwärmebohrung, erstellen wir Ihnen kostenlos. Die Gebühren der Behörden für das Genehmigungsverfahren sind nicht in unserem Angebot enthalten.
- Die, von der Behörde, angeforderten Unterlagen (Schichtenverzeichnis, Druckprobe, usw.) erhalten Sie kostenlos nach Beendigung der Baumaßnahme.
Bauseitig zu erbringende Vorraussetzungen
- Die erteilte Bohrgenehmigung muss dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten vorgelegt werden.
- Es ist für eine hindernisfreie Bohr- und Arbeitsebene zu Sorgen. Die Zufahrt muss mindestens 3 m breit sein und eventuell zu befahrene Bürgersteige oder Stufen müssen gesichert werden. Für unvermeidbare Flur- und Straßenschäden übernehmen wir keine Haftung.
- Die Erkundung verlegter Versorgungsleitungen (Gas-, Wasser- und Abwasserrohre, Strom- und Telefonkabel, Drainrohre, usw.) muss vor Bohrbeginn bauseits durchgeführt werden und dem Bohrunternehmen mitgeteilt werden. Für eventuelle Beschädigungen der vorgenannten Leitungen übernehmen wir keine Haftung.
- Bereitstellung von Strom (220 V) und Wasser (Wasseranschluss im Gebäude oder Hydrant)
- Bereitstellung von gewaschenem Rheinsand 0-3mm zur Absandung der horizontalen Anbindeleitungen und zum Aufbereiten der Verfüllsuspension.
- Erstellen einer Spülgrube oder Gestellung eines wasserdichten Containers (ca. 7-10 cbm) zum Auffangen des Bohrgutes/Grundwasser (je nach örtlicher Gegebenheit und Absprache)
- Beseitigung des anfallenden Bohrgutes und des Grundwasser. Der AG muss ggfs. vor Bohrbeginn eine Wasser-Einleite-Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde einholen.
- Eventuell zu schützende Gebäudeteile müssen vor Beginn der Bohrarbeiten mit einer Folie abgedeckt werden (Es kann zu Verunreinigungen durch unvermeidbaren Bohrstaub oder Spritzwasser kommen. Denken Sie auch bitte an nahe gelegene Nachbarhäuser)
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, für einen kontinuierlichen Arbeitsablauf, mitzuwirken. Für Wartezeiten, die nicht durch uns zu vertreten sind, berechnen wir 165,00 € je Kolonnenstunde.
Besonderheiten
- Bei Antreffen von artesisch gespanntem Grundwasser wird die erforderliche Abdichtung nach Aufwand berechnet.
- Sollte eine Bohrung, aufgrund der vorgefundenen geologischen Verhältnisse, nicht durchführbar sein, bestehen keine gegenseitigen Rechtsansprüche.
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