Basis- und Bonusförderung Wärmepumpe

Stand: 12. Juli 2010

Wärmepumpen werden nur noch im Gebäudebestand gefördert. Gebäudebestand: Ein Gebäude, für das vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und welches bereits über ein Heizungssystem verfügte. Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar.

Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 09. Juli 2010.

  1. Zusätzlich zur Basisförderung kann der Kombinationsbonus in Höhe von 500 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage installiert wurde. Weitere Boni oder eine Innovationsförderung werden nicht gewährt.
  2. Diese Höchstförderbeträge gelten für alle Wärmepumpen mit Ausnahme der elektrisch betriebenen Luft/Wasser-Wärmepumpen.

Adressen

Informations- und Antragsstelle
Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 5160
5726 Eschborn
Fon: 06196/908-625
Fax: 06196/908-800
solar@bafa.bund.de
www.bafa.de